DIN 18041 · Brandschutzklasse B1 · Öko-Tex DE
Ratgeber

ASR A3.7: Was die Arbeitsstättenregel zu Lärm fordert

Die ASR A3.7 konkretisiert den Lärmschutz in Arbeitsstätten – mit Beurteilungspegeln je nach Tätigkeit und klaren Anforderungen an die Raumakustik. Was das für Ihren Betrieb bedeutet und wie Sie es erfüllen.

Akustik-Deckensegel im Büro zur Einhaltung der ASR A3.7

Nicht erst in lauten Produktionshallen, sondern schon im Büro entscheidet Lärm über Konzentration, Gesundheit und Leistung. Wo die hohen Auslösewerte der LärmVibrationsArbSchV nicht greifen, sorgt die ASR A3.7 „Lärm“ für klare Vorgaben. Sie konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung und ist für jeden Arbeitgeber relevant, der Beschäftigte in Büros, Schulen, Praxen oder vergleichbaren Arbeitsstätten einsetzt.

Was die ASR A3.7 regelt

Die ASR A3.7 ist eine Technische Regel für Arbeitsstätten. Sie beschreibt den Stand der Technik für den Lärmschutz und schafft die Vermutung, dass die Arbeitsstättenverordnung eingehalten ist, wenn ihre Vorgaben erfüllt werden. Anders als die LärmVibrationsArbSchV, die bei hohen Industriepegeln ab 80 und 85 dB(A) ansetzt, adressiert die ASR A3.7 die deutlich niedrigeren Pegel, bei denen vor allem die Konzentration leidet – Gespräche, Telefonate, Geräte und Nachhall.

Beurteilungspegel je nach Tätigkeit

Die ASR A3.7 nennt maximale Beurteilungspegel, gestaffelt nach Art der Tätigkeit:

  • Bis 55 dB(A) bei überwiegend geistigen Tätigkeiten – etwa konzentriertes Arbeiten, planende und kreative Aufgaben.
  • Bis 70 dB(A) bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten und vergleichbaren Tätigkeiten.

Maßgeblich ist der Pegel, der am Arbeitsplatz tatsächlich aus allen Quellen zusammenkommt. Ob er eingehalten wird, lässt sich nur durch eine Messung belastbar feststellen.

Nachhallzeit: Verweis auf die DIN 18041

Für die raumakustische Gestaltung – also die Nachhallzeit und die Hörsamkeit – verweist die ASR A3.7 auf die DIN 18041. Diese gibt je nach Raumvolumen und Nutzung Sollwerte vor. Eine zu lange Nachhallzeit erhöht den Geräuschpegel und verschlechtert die Sprachverständlichkeit, selbst wenn keine einzelne Quelle besonders laut ist. Schallabsorption ist deshalb der zentrale Hebel, um die Anforderungen zu erfüllen.

Raumakustik erfüllt die Anforderungen

Hier setzen wir an: Mit gezielter Schallabsorption senken wir den Pegel und bringen die Nachhallzeit in den nach DIN 18041 zulässigen Bereich. Wir messen den Ist-Zustand, legen die Maßnahmen normgerecht aus und dokumentieren die Verbesserung mit einer Vorher-/Nachher-Messung – ein belastbarer Nachweis für Arbeitsschutz und Geschäftsführung. Wie sich Pegel, Pflichten und die LärmVibrationsArbSchV ergänzen, lesen Sie unter Lärm am Arbeitsplatz; konkrete Lösungen für Büros zeigt Schallschutz Büro.

Das gesamte Vorgehen – Messung, Auslegung, eigene Fertigung und Montage – kommt bei raumAKUSTIKS aus einer Hand. Ist Lärm in Ihren Arbeitsräumen ein Thema? Wir messen die Situation und sagen Ihnen ehrlich, welche Maßnahme die Anforderungen der ASR A3.7 erfüllt.

Häufige Fragen

Was regelt die ASR A3.7?

Die ASR A3.7 „Lärm“ ist eine Technische Regel für Arbeitsstätten. Sie konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung und beschreibt, wie Arbeitgeber Beschäftigte vor Lärm schützen – unterhalb der hohen Industriepegel, für die die LärmVibrationsArbSchV gilt. Sie nennt Beurteilungspegel je nach Tätigkeit und stellt Anforderungen an die Raumakustik.

Welche Beurteilungspegel gelten nach ASR A3.7?

Die ASR A3.7 nennt maximale Beurteilungspegel abhängig von der Tätigkeit: bis 55 dB(A) bei überwiegend geistigen Tätigkeiten und bis 70 dB(A) bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten. Maßgeblich ist der am Arbeitsplatz auftretende Pegel aus allen Quellen.

Was sagt die ASR A3.7 zur Nachhallzeit?

Für die Hörsamkeit und die raumakustische Gestaltung verweist die ASR A3.7 auf die DIN 18041. Die nötige Nachhallzeit hängt von Raumvolumen und Nutzung ab und lässt sich über Schallabsorption gezielt einstellen.

Wie erfülle ich die Anforderungen der ASR A3.7?

Durch raumakustische Maßnahmen, die den Pegel und die Nachhallzeit senken – etwa Decken- und Wandabsorber. Wir messen den Ist-Zustand, legen die Maßnahmen nach DIN 18041 aus und belegen das Ergebnis mit einer Kontrollmessung. So entsteht ein nachprüfbarer Nachweis.

Beratung zu ASR A3.7: Was die Arbeitsstättenregel zu Lärm fordert

Anfrage an info@raum-akustiks.de — wir melden uns persönlich, meist innerhalb von 24 Stunden.