In Werkstätten, Produktions- und Logistikhallen verteilt sich der Lärm von Maschinen, Fahrzeugen und Werkzeugen über harte Böden, Wände und Decken. Das Ergebnis: dauerhaft hohe Pegel, sinkende Konzentration, mehr Fehler – und eine gesetzliche Handlungspflicht. Schallschutz in der Industrie ist damit zugleich Gesundheits-, Produktivitäts- und Compliance-Thema – und als solches Chefsache.
Wir lösen es messbar: mit effizienten Schallabsorbern, die wir gezielt auf das Lärmprofil Ihrer Halle auslegen – auf Basis einer Akustikmessung, nicht nach Schätzung.
Normen & Pflichten im Überblick
Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigte vor Lärm zu schützen. Raumakustische Maßnahmen sind ein zentraler, oft unterschätzter Baustein des Lärmminderungsprogramms – wir planen sie normgerecht und dokumentiert. Die wichtigsten Bezugsgrößen:
- LärmVibrationsArbSchV: Auslösewerte für den Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h – 80 dB(A) (unterer) und 85 dB(A) (oberer). Ab dem oberen Wert gelten Tragepflicht für Gehörschutz, Kennzeichnung des Lärmbereichs und ein Lärmminderungsprogramm.
- ASR A3.7 „Lärm”: konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung für Lärm am Arbeitsplatz.
- DIN 18041 „Hörsamkeit in Räumen”: Zielwerte für Nachhallzeit und Sprachverständlichkeit – Grundlage der raumakustischen Auslegung.
- TA Lärm: maßgeblich, wenn Geräusche nach außen dringen (Nachbarschaft, Immissionsschutz) – relevant bei Maschineneinhausung und Lüftungstechnik.


