DIN 18041 · Brandschutzklasse B1 · Öko-Tex Partner-Bereich DE
Lösung

Schallschutz für die Industrie: weniger Lärm, mehr Leistung, klare Compliance

Wir senken den Lärmpegel in Werkstätten, Produktions- und Logistikhallen messbar – auf Basis einer Messung, mit eigener Fertigung und eigenem Montageteam. Alles aus einer Hand.

Akustikbaffeln zur Lärmminderung in einer Produktionshalle

In Werkstätten, Produktions- und Logistikhallen verteilt sich der Lärm von Maschinen, Fahrzeugen und Werkzeugen über harte Böden, Wände und Decken. Das Ergebnis: dauerhaft hohe Pegel, sinkende Konzentration, mehr Fehler – und eine gesetzliche Handlungspflicht. Schallschutz in der Industrie ist damit zugleich Gesundheits-, Produktivitäts- und Compliance-Thema.

Wir lösen es messbar: mit effizienten Schallabsorbern, die wir gezielt auf das Lärmprofil Ihrer Halle auslegen – auf Basis einer Akustikmessung, nicht nach Schätzung.

Alles aus einer Hand – das macht den Unterschied

Beratung, Messung, eigene Fertigung und ein eigenes Montageteam – bei raumAKUSTIKS kommt alles aus einer Hand. Das unterscheidet uns vom reinen Versandhandel ebenso wie von Anbietern, die nur einen Teil der Kette abdecken: Wir verantworten das Ergebnis von der ersten Messung bis zur Kontrollmessung nach der Montage. So überlassen wir die Wirkung nicht dem Zufall, sondern belegen sie mit Vorher-/Nachher-Werten.

Was Hallenlärm kostet – und was die Reduktion bringt

Permanenter Maschinen- und Arbeitslärm belastet Gesundheit und Leistung. Eine gezielte Lärmminderung zahlt sich mehrfach aus:

  • Produktivität: geringerer Pegel steigert Konzentration und Leistungsfähigkeit, die Fehlerquote sinkt.
  • Gesundheit: weniger Schall bedeutet weniger Stress und weniger Fehltage.
  • Kommunikation: Zurufe und Absprachen werden verständlicher, Sicherheit steigt.
  • Compliance: die Vorgaben der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung werden eingehalten.

Normen & Pflichten im Überblick

Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigte vor Lärm zu schützen. Die wichtigsten Bezugsgrößen:

  • LärmVibrationsArbSchV: Auslösewerte für den Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h80 dB(A) (unterer) und 85 dB(A) (oberer). Ab dem oberen Wert gelten Tragepflicht für Gehörschutz, Kennzeichnung des Lärmbereichs und ein Lärmminderungsprogramm.
  • ASR A3.7 „Lärm”: konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung für Lärm am Arbeitsplatz.
  • DIN 18041 „Hörsamkeit in Räumen”: Zielwerte für Nachhallzeit und Sprachverständlichkeit – Grundlage der raumakustischen Auslegung.
  • TA Lärm: maßgeblich, wenn Geräusche nach außen dringen (Nachbarschaft, Immissionsschutz) – relevant bei Maschineneinhausung und Lüftungstechnik.

Raumakustische Maßnahmen sind ein zentraler, oft unterschätzter Baustein des Lärmminderungsprogramms – wir planen sie normgerecht und dokumentiert.

Unsere Lösungen für die Halle

  • Akustikbaffeln & Industrieabsorber: vertikal abgehängte Absorber, beidseitig wirksam – der Klassiker für große Hallen, nachrüstbar zwischen Rohren und Lüftung.
  • Deckenabsorber & Baffeln: flächige oder körperförmige Absorber für Decke und hohe Räume.
  • Schallschutzwände & Maschineneinhausung: schirmen laute Anlagen direkt an der Quelle ab – wirksam dort, wo Absorption allein nicht reicht.
  • Industrievorhang: flexible textile Abtrennung lauter Bereiche, auch als bewegliche Lösung.

Für jede Branche die passende Auslegung

Jede Halle klingt anders – wir legen die Lösung nach Nutzung und Lärmprofil aus:

So läuft Ihr Projekt – fünf Schritte aus einer Hand

  1. Analyse & Akustikmessung vor Ort – wir erfassen Nachhallzeit und Schalldruckpegel.
  2. Planung auf Basis der Messdaten – Menge, Typ und Position der Absorber.
  3. Fertigung im eigenen Haus – passgenau für Ihre Halle.
  4. Montage durch unser eigenes Team – meist im laufenden Betrieb.
  5. Abnahme mit Kontrollmessung – die Verbesserung ist dokumentiert.

Ist Schallschutz in Ihrer Halle ein Thema? Dann sprechen wir darüber – kostenlos, ehrlich und auf Basis Ihrer Räume. Wir sagen Ihnen klar, welche Maßnahme bei Ihrem Lärmprofil wirklich greift.

Häufige Fragen

Ab welchem Lärmpegel muss ich als Arbeitgeber handeln?

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) nennt zwei Auslösewerte für den Tages-Lärmexpositionspegel: ab 80 dB(A) (unterer Auslösewert) müssen Gehörschutz bereitgestellt und Unterweisungen angeboten werden, ab 85 dB(A) (oberer Auslösewert) gilt Gehörschutz-Tragepflicht, der Bereich ist zu kennzeichnen und ein Lärmminderungsprogramm aufzustellen. Raumakustische Maßnahmen sind ein zentraler Baustein dieses Programms.

Was ist der Unterschied zwischen Schallschutz und Schalldämmung in der Halle?

Schallabsorption (z. B. Baffeln, Deckenabsorber) senkt den Nachhall und damit den Diffusschallpegel im Raum – die Halle wird insgesamt leiser. Schalldämmung bzw. Kapselung trennt eine laute Quelle ab (Maschineneinhausung). Am Maschinenarbeitsplatz im Direktschall wirkt vor allem die Kapselung; im übrigen Hallenvolumen die Absorption. Wir kombinieren beides nach Messung.

Welche Normen sind relevant?

Für den Arbeitsschutz die LärmVibrationsArbSchV (auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes) und die Arbeitsstättenregel ASR A3.7 'Lärm'. Für die Hörsamkeit und Nachhallzeit in Räumen die DIN 18041. Für Geräusch-Immissionen nach außen (Nachbarschaft) die TA Lärm. Wir beziehen die jeweils einschlägigen Vorgaben in die Planung ein.

Muss die Produktion für die Montage stillstehen?

In der Regel nicht. Da Baffeln und Absorber an Decke und Wand montiert werden, laufen die Arbeiten in der Halle meist ohne Unterbrechung weiter. Das hält Stillstandskosten gering – bei sehr gutem Preis-Leistungs-Verhältnis.

Wie läuft ein Industrie-Projekt bei raumAKUSTIKS ab?

In fünf Schritten aus einer Hand: 1. Vor-Ort-Analyse und Akustikmessung, 2. Auslegung und Planung auf Basis der Messdaten, 3. Fertigung im eigenen Haus, 4. Montage durch unser eigenes Team, 5. Abnahme mit Kontrollmessung. So sind die Vorher-/Nachher-Werte dokumentiert.

Beratung zu Schallschutz für die Industrie: weniger Lärm, mehr Leistung, klare Compliance

Anfrage an info@raum-akustiks.de — wir melden uns persönlich, meist innerhalb von 24 Stunden.

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